Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für Matrix Systems Deutschland GmbH - Stand 01/2023

§ 1 Allgemein

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingung. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbeziehung bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt werden.


§ 2 Angebote und Unterlagen

Die Angebote von Matrix Systems Deutschland GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen oder vergleichbare Unterlagen dürfen ohne Zustimmung von Matrix Systems Deutschland GmbH vom Besteller weder vervielfältigt, geändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an Matrix Systems Deutschland GmbH herauszugeben. Entsprechende digitale Unterlagen sind von allen Laufwerken und Speichermedien dauerhaft zu löschen.


§ 3 Nebenabreden

Angestellte von Matrix Systems Deutschland GmbH sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen.


§ 4 Vermietung

Der Abholer muss sich bei der Abholung durch einen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, muss er uns eine von dieser unterzeichneten Vollmacht übergeben. Bei Lieferung trägt der Mieter, die Kosten der Verpackung und des Transports.


§ 5 Überzug des Mietvertrags

Die Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so sind wir hiervon in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Miete, bei einer Pauschalmiete der sich hieraus pro Tag der Mietdauer ergebende Betrag, zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den uns nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.


§ 6 Weitervermietung

Der Mieter darf den Mietgegenstand ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Eine direkte oder mittelbare Nutzung durch Dritte, insbesondere eine Weitervermietung, ist nicht gestattet.

Im Falle unberechtigter Untervermietung schuldet der Mieter Matrix Systems Deutschland GmbH den aus der Weitervermietung des Mietobjektes, erlangten Mehrerlös. Ein möglicherweise darüberhinausgehender Anspruch von Matrix Systems Deutschland GmbH auf Schadenersatz hiervon bleibt unberührt.


§ 7 Unterrichtungspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, Matrix Systems Deutschland GmbH unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Defekte Geräte dürfen niemals vom Mieter selbst repariert werden. Bei Verletzung dieser Pflicht kann Matrix Systems Deutschland GmbH Schadensansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen.

Der Mieter unterrichtet Matrix Systems Deutschland unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen. Dies gilt insbesondere bei Beschlagnahme, Pfändung oder ähnlichen Maßnahmen Dritter, bei Änderung der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die die Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen, bei Konkurs oder Vergleichsanträgen über das Vermögen von Matrix Systems Deutschland GmbH, sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebes des Mieters.


§ 8 Geeigneter Aufbauort

Matrix Systems Deutschland GmbH ist nicht verpflichtet, den Aufbauort vor Durchführung des Vertrages auf seine Eignung zu überprüfen. Matrix Systems Deutschland GmbH schuldet daher die Erbringung der Leistung bei einem üblichen Aufbauort ohne Erschwernisse. Der Besteller hat die Eignung des Aufbauorts

für von Matrix Systems Deutschland GmbH aufzustellende, zu errichtende oder aufzubauende Materialien sicherzustellen. Verzögert sich der Aufbau durch nicht von Matrix Systems Deutschland GmbH zu vertretenden Umständen, so hat der Besteller, die dadurch entstandenen Mehrkosten (z.B. Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Reisen des Personals etc.) zu tragen.

Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass die Techniker am Ausführungstermin Zutritt zum Objekt erhalten, anderenfalls hat er den entstandenen Mehraufwand zu erstatten.


§ 9 Haftung

Unsere Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Der Kunde haftet für Abhandenkommen von Teilen der Anlagen von Matrix Systems Deutschland GmbH für Beschädigungen der Anlage von Matrix Systems Deutschland GmbH durch Auftraggeber, das Publikum oder Randalierer. Es ist deshalb Sache des Auftraggebers dafür zu sorgen, dass die Materialien hinreichend abgeschirmt sind.


§ 10 Verkauf

Die Ware bleibt Eigentum von Matrix Systems Deutschland GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung von Matrix Systems Deutschland GmbH.

Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind bei Neuware zunächst nach Wahl von Matrix Systems Deutschland GmbH auf Ersatzlieferung und Nachbesserung beschränkt. Es obliegt Matrix Systems Deutschland GmbH, entweder nachzubessern oder eine Ersatzlieferung zu veranlassen. Beanstandete Ware darf nur mit Einverständnis von Matrix Systems Deutschland GmbH zurückgesendet werden. Nach Fehlschlagen einer dem Käufer unzumutbaren Anzahl von Nachbesserungsversuchen, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht auf Herabsetzung des Preises und Rückgängigmachung des Vertrages. Der vorstehende Satz gilt nicht, falls Matrix Systems Deutschland GmbH die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert, dann stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte sofort zu. Beanstandete Ware darf nur mit Einverständnis von Matrix Systems Deutschland GmbH zurückgesendet werden.

Der Verkauf von Gebrauchtware erfolgt unter Ausschluss sämtlicher Sachmängelansprüche. Der Ausschluss gilt nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch Matrix Systems Deutschland GmbH.


§ 11 Zahlung

Automatisch generierte BeschreibungDie Rechnungsstellung wird bei Bereitstellung vorgenommen. Matrix Systems Deutschland GmbH ist berechtigt Vorkasse oder Hinterlegungen einer Sicherheit zu verlangen. Die Zahlung hat ungeachtet das Recht der Mangelrüge zu erfolgen. Aufrechnungen und Zurückhaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderung handelt. Rechnungen von Matrix Systems Deutschland GmbH, soweit nicht anders vereinbart, sind 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zu bezahlen.

Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist Matrix Systems Deutschland GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9% pro angefangen Monat, in Ansatz zu bringen.


§ 12 Kündigung

Bei Kündigung des Auftrages durch den Kunden, ist eine abgestufte Entschädigung zu bezahlen, und zwar, je nach Zeitpunkt der Kündigung zwischen Auftragsbestätigung und Leistungszeitpunkt. Bei einer Kündigung im ersten Drittel dieses Zeitraumes, beträgt die Entschädigung pauschal 35%. Bei einer Kündigung im Zweiten Drittel 50% und bei einer Kündigung bis zum Tag vor der Beladung unserer Fahrzeuge 65%. Bei Kündigung nach Beladung unserer Fahrzeuge, beziehungsweise nach Abfahrt, wird die gesamte Vergütung berechnet.


§ 13 Ausland

Bei Auslandsaufträgen hat der dafür Kunde Sorge zu tragen, dass sämtliche Fahrgenehmigungen kostenfrei vorliegen. Bei Versendung der gemieteten oder gekauften Geräte ins Ausland, verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Zollformalitäten und trägt auch hierbei Kosten und Risiko.


§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Matrix Systems Deutschland GmbH und dem Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine, dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen an der nächsten kommenden Vereinbarung treffen.